Seit dem 2. August 2026 ist die KI-Verordnung vollständig anwendbar — inklusive Bußgeldvorschriften. Die gute Nachricht: Die Pflichten sind endlich, konkret und abarbeitbar. Diese Checkliste führt durch alle Punkte in der Reihenfolge, in der sie sinnvoll umgesetzt werden — mit Verweis auf den vertiefenden Ratgeber zu jedem Block. Wer alle Kästchen abhaken kann, hat die KI-Compliance im Griff.
Block 1: Bestandsaufnahme — wissen, was läuft
- ☐ Alle KI-Systeme erfasst — auch KI-Funktionen in Standardsoftware (CRM-Scoring, Ticket-Priorisierung, Übersetzer) und inoffiziell genutzte Tools. Wie Sie versteckte Nutzung finden, zeigt der Ratgeber zu Schatten-KI im Unternehmen.
- ☐ KI-Register angelegt mit Pflichtfeldern je System: Zweck, Nutzerkreis, Datenarten, Anbieter, Risikoklasse. Struktur liefert die KI-Register-Vorlage.
- ☐ Zweckbestimmung je System schriftlich fixiert — die Grundlage für alles Weitere und die wichtigste Versicherung gegen den unbemerkten Rollenwechsel (siehe Block 6).
Block 2: Rollen und Anwendbarkeit klären
- ☐ Rolle je System bestimmt: Betreiber (Normalfall), Anbieter, Einführer oder Händler. Die Abgrenzung erklärt der Ratgeber zu den Betreiberpflichten nach dem EU AI Act.
- ☐ Anwendbarkeit geprüft: Fällt das System überhaupt unter die Verordnung? Ausnahmen und Grenzfälle behandelt Wann ist der EU AI Act anwendbar?.
- ☐ Verantwortliche Person benannt — ob interner KI-Koordinator oder externer KI-Beauftragter: Ohne zugewiesene Verantwortung bleibt jede Pflicht Theorie (im Prüffall: Organisationsverschulden).
Block 3: Risikoklassifizierung
- ☐ Jedes System gegen die verbotenen Praktiken (Art. 5) geprüft — z. B. Emotionserkennung am Arbeitsplatz außerhalb enger Ausnahmen. Verbotene Systeme sofort abschalten.
- ☐ Anhang-III-Check durchgeführt: Bewerberauswahl, Leistungsbewertung, Kreditwürdigkeit, kritische Infrastruktur? Dann Hochrisiko → Block 7. Details im Ratgeber zu Anhang III und Hochrisiko-KI.
- ☐ GPAI-Nutzung eingestuft: ChatGPT, Copilot & Co. bringen eigene Pflichten mit — siehe GPAI und Foundation Models.
Block 4: Basispflichten für alle Betreiber
- ☐ Art.-4-Schulungen durchgeführt und dokumentiert — rollengerecht, mit Teilnahmeliste und Verständnisnachweis. Konzept und Stufenmodell: KI-Kompetenzpflicht praktisch umsetzen; was das kostet: KI-Schulung Kosten.
- ☐ KI-Richtlinie verabschiedet: Was ist erlaubt, was verboten, welche Daten dürfen in welche Tools? Muster im Ratgeber KI-Richtlinie für Unternehmen.
- ☐ Art.-50-Transparenz umgesetzt: Chatbots geben sich zu erkennen; KI-generierte Inhalte mit Öffentlichkeitsbezug sind gekennzeichnet; Deepfakes offengelegt.
- ☐ Onboarding-Prozess ergänzt: Neue Mitarbeiter werden vor dem ersten KI-Einsatz geschult.
Block 5: Datenschutz-Schnittstelle
- ☐ AVV und Drittlandtransfer je KI-Tool geprüft (DSGVO läuft parallel weiter — der AI Act ersetzt sie nicht).
- ☐ Prompt-Regeln definiert: Keine personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnisse in freie Prompts ohne abgesicherte Enterprise-Umgebung.
- ☐ DSFA/FRIA-Bedarf geprüft bei risikonahen Einsätzen — Anleitung: KI-Folgenabschätzung erstellen.
Block 6: Die Anbieter-Falle absichern
- ☐ Freigabeprozess für neue Einsatzzwecke etabliert — wer den Zweck eines KI-Systems eigenmächtig ausweitet (z. B. Sprachmodell als Bewerberfilter), rutscht nach Art. 25 in die Anbieterrolle.
- ☐ White-Labeling und Fine-Tuning bewertet: Eigenes Logo auf fremder KI oder wesentliche Veränderung = voller Anbieterpflichtenkatalog. Details: Konformitätsbewertung nach Art. 43 und die Leistungsseite KI-Anbieter-Compliance.
Block 7: Nur bei Hochrisiko-Systemen (Art. 26)
- ☐ Menschliche Aufsicht organisiert — benannte, geschulte Personen mit echter Eingriffsbefugnis.
- ☐ Betrieb nach Herstellervorgaben sichergestellt (bestimmungsgemäßer Einsatz, Eingabedaten-Qualität).
- ☐ Monitoring und Meldeprozess eingerichtet: Vorfälle nach Art. 73 fristgerecht an Anbieter und Behörden.
- ☐ Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 27) geprüft — Pflicht u. a. für öffentliche Stellen und Kreditwürdigkeitsprüfung.
Block 8: Dokumentation und Betrieb
- ☐ Jeder Punkt mit Datum dokumentiert (revisionssicher, mindestens 5 Jahre) — die Bausteine liefert unsere KI-Dokumentation.
- ☐ Jährliche Wiedervorlage terminiert: Auffrischungsschulungen, Inventar-Review, Richtlinien-Update.
- ☐ Bußgeldrisiken dem Management berichtet — Größenordnungen im Ratgeber Bußgelder im EU AI Act.
Fazit: Abarbeiten statt aufschieben
Die Liste sieht nach viel aus, folgt aber einer einfachen Logik: erst wissen, was läuft (Block 1–3), dann die Basispflichten schließen (Block 4–6), dann die Spezialfälle (Block 7) — und alles dokumentieren (Block 8). Ein Mittelständler ohne Hochrisiko-KI schafft das in etwa 30 Tagen. Wer die Umsetzung nicht selbst stemmen will: Als externer KI-Beauftragter arbeiten wir genau diese Checkliste für Sie ab und halten sie dauerhaft aktuell — Pakete ab 250 € im Monat, Einstieg über die kostenlose Erstanalyse.
- Checkliste
- EU AI Act
- KI-Compliance
- Betreiberpflichten
- Umsetzung