Leistung

KI-Dokumentation

Hochrisiko-KI-Systeme nach EU AI Act erfordern umfangreiche technische Dokumentation: von der Systembeschreibung über die Risikoanalyse bis zum Protokoll der menschlichen Aufsicht. DATUREX erstellt diese Dokumentation professionell und hält sie aktuell — so dass Sie bei Behördenanfragen oder Audits sofort auskunftsfähig sind.

Stand: August 2026 · EU AI Act seit 2. August 2026 voll anwendbar — Art. 4 (KI-Kompetenz) bereits seit Februar 2025

Was ist KI-Dokumentation?

Anhang IV des EU AI Act stellt hohe Anforderungen an die technische Dokumentation: mehrere thematische Blöcke mit jeweils zahlreichen Unterpunkten — von einer allgemeinen Systembeschreibung über die Beschreibung der Trainingsmethoden bis zu den Protokollen der menschlichen Aufsicht. In Summe entsteht ein Dokumentationspaket von typischerweise 40 bis 120 Seiten pro System.

Der Zweck dieser Dokumentation ist dreifach: Sie ermöglicht Behörden die Nachvollziehbarkeit des Systems im Ernstfall (Art. 26 Abs. 5), sie stellt die Grundlage für die Konformitätserklärung dar (Art. 47), und sie schützt das Unternehmen selbst — nur mit ordentlicher Dokumentation kann die eigene Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden. Eine unvollständige oder widersprüchliche Dokumentation gilt im Streitfall als Beweis mangelnder Kontrolle.

In der Praxis liegt die Herausforderung oft nicht in der Ersterstellung, sondern in der Aktualität: Modelle werden nachtrainiert, Datenquellen ändern sich, Use Cases erweitern sich schleichend. Ohne strukturierten Aktualisierungsprozess veraltet die Dokumentation innerhalb von Monaten — und wird damit ein Haftungsrisiko statt einer Schutzmauer.

Welche Dokumente der EU AI Act verlangt

Für Hochrisiko-KI-Systeme nach EU AI Act Anhang III schreibt die Verordnung umfangreiche technische Dokumentation vor: eine vollständige Beschreibung des Systems und seiner Zweckbestimmung, die Dokumentation der Entwicklungs- und Trainingsphase, Informationen zu Leistungsmetriken und Grenzen des Systems sowie Protokolle zur menschlichen Aufsicht. Diese Dokumentation muss nicht nur zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme vollständig sein — sie muss bei jeder wesentlichen Änderung aktualisiert werden und für die gesamte Lebensdauer des Systems aufbewahrt werden.

Für die meisten Unternehmen ist diese Anforderung eine erhebliche Belastung: Die Dokumentation ist komplex, zeitaufwendig und erfordert tiefes Fachwissen über den EU AI Act. DATUREX nimmt Ihnen diese Last vollständig ab. Wir erstellen die technische Dokumentation nach dem vorgeschriebenen Format, koordinieren mit Ihren Systementwicklern und -betreibern und pflegen die Dokumentation kontinuierlich. Bei Behördenanfragen oder Audits sind Sie sofort auskunftsfähig — mit einer Dokumentation, die keine Lücken lässt.

Was beinhaltet KI-Dokumentation?

  • ✓ Technische Dokumentation nach Anhang IV EU AI Act für Hochrisikosysteme
  • ✓ Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnungsunterlagen
  • ✓ Protokollierung der menschlichen Aufsicht (Human Oversight)
  • ✓ Dokumentation von Trainings- und Testdaten sowie Modellgrenzen
  • ✓ Laufende Aktualisierung bei Systemänderungen
  • ✓ Bereitstellung vollständiger Dokumentationspakete für Audits

Ihre Vorteile

→ Sofortige Auskunftsfähigkeit bei Behördenanfragen
→ Rechtssichere Nachweisführung für alle Hochrisikosysteme
→ Entlastung interner Teams von komplexer Dokumentationspflicht
→ Strukturierte Dokumentation nach EU-Standard

So gehen wir vor

Unser Prozess folgt einem klaren, praxiserprobten Ablauf — transparent und nachvollziehbar.

1

Scope-Klärung pro System

Festlegung, welche Anhang-IV-Blöcke für das konkrete System relevant sind. Nicht jeder Unterpunkt trifft jedes System — sauberer Scope spart Aufwand und vermeidet Überdokumentation.

2

Informationsbeschaffung vom Anbieter

Strukturierter Austausch mit dem KI-Anbieter: welche Informationen müssen laut Art. 16 lit. e bereitgestellt werden? Sammeln von Modellkarten, Datenblättern, Testberichten.

3

Ergänzung mit betreiberspezifischem Kontext

Der Anbieter liefert die Grundlage, der Betreiber ergänzt den Einsatzkontext: eigene Datenquellen, Integrationen, Nutzergruppen, interne Freigaben.

4

Dokumentations-Erstellung nach EU-Format

Aufbau der technischen Dokumentation in der von der EU vorgegebenen Struktur. Einheitliches Format über alle Systeme, versioniert, mit klarer Änderungshistorie.

5

Review und Freigabe

Fachlicher Review durch Datenschutz- und IT-Sicherheit, formale Freigabe durch Geschäftsleitung, Archivierung in dedizierter Ablagestruktur mit Zugriffskontrolle.

6

Kontinuierliche Pflege

Quartalsweise Prüfung auf Aktualität, Ad-hoc-Updates bei Systemänderungen, jährliche Vollprüfung aller Hochrisiko-Dokumentationen.

Beispiel-Szenario

Aus der Praxis: Gesundheitsdienstleister

Ausgangslage

Ein ambulanter Pflegedienst mit 180 Mitarbeitern nutzte seit 2023 ein KI-System zur Tourenplanung, das auch medizinisch relevante Prioritätsentscheidungen beeinflusste. Eine vollständige technische Dokumentation existierte nicht.

Herausforderung

Im Rahmen einer Prüfung durch die Kostenträger wurde die KI-gestützte Priorisierung als prüfrelevant eingestuft. Die Frist zur Vorlage vollständiger Dokumentation betrug sechs Wochen.

Unser Vorgehen

Wir erstellten innerhalb von vier Wochen die vollständige Anhang-IV-Dokumentation: Systembeschreibung, Beschreibung der Datenquellen (Patientendaten, Mitarbeiterdaten, geografische Routen), Risikomanagement-Dokument, Testergebnisse, Beschreibung der menschlichen Aufsicht durch die Pflegedienstleitung und Protokoll der Monitoring-Verfahren. Zusätzlich wurde ein vereinfachtes zweiseitiges Management-Summary erstellt.

Ergebnis

Die Prüfung wurde bestanden, die Kostenträger erkannten die Dokumentation als angemessen an. Parallel wurde ein monatliches Dokumentations-Update aufgesetzt, sodass künftige Prüfungen ohne Last-Minute-Aufwand bewältigt werden können. Das Dokumentationspaket umfasst heute rund 85 Seiten plus Anhänge.

Beispiel-Szenario: realistisch konstruierter Fall zur Veranschaulichung unseres Vorgehens — kein konkretes Kundenmandat.

Rechtliche Grundlage (EU AI Act)

Art. 11 + Anhang IV
Technische Dokumentation

Ausführlicher Katalog der erforderlichen Dokumentationsinhalte für Hochrisiko-KI-Systeme, von Systembeschreibung bis Monitoring-Verfahren.

Art. 12
Automatische Protokollierung (Logs)

Hochrisiko-KI muss automatisch Ereignisse protokollieren, die für die Nachvollziehbarkeit relevant sind. Aufbewahrungspflicht mindestens sechs Monate.

Art. 47
EU-Konformitätserklärung

Anbieter müssen eine Konformitätserklärung ausstellen, die Teil der technischen Dokumentation ist. Betreiber müssen diese archivieren.

Art. 26 Abs. 5–6
Aufbewahrungspflichten

Betreiber müssen Logs und relevante Dokumentation mindestens sechs Monate aufbewahren, bei langlebigen Hochrisikosystemen länger.

Häufige Fehler, die wir vermeiden

  • Sich auf die Dokumentation des KI-Anbieters zu verlassen. Die Anbieter-Unterlagen sind Input, nicht Output — der betreiberspezifische Einsatzkontext muss immer ergänzt werden.
  • Dokumentation als Einmal-Erstellung zu betrachten. Ohne regelmäßige Pflege wird sie innerhalb von Monaten obsolet und damit wertlos.
  • Alle Systeme mit gleicher Tiefe zu dokumentieren. Nicht jedes System ist hochriskant — bei Minimal-Risiko reicht eine Kurzdokumentation.
  • Dokumentation in unstrukturierten Ordnern abzulegen, ohne Versionskontrolle. Im Prüfungsfall wird die schiere Unauffindbarkeit zum Problem.

Häufig gestellte Fragen

Muss jedes KI-System dokumentiert werden? +
Die volle Anhang-IV-Dokumentation gilt nur für Hochrisikosysteme. Für Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko reicht eine Kurzdokumentation (typisch eine bis drei Seiten) mit Zweck, Einsatzbereich und zentralen Risiken.
Wer haftet, wenn die Dokumentation lückenhaft ist? +
Primär der Betreiber. Der Anbieter haftet für die Richtigkeit seiner Informationen (Art. 16), aber die unternehmensspezifische Dokumentationspflicht liegt beim Betreiber. Bei Bußgeldern greift das Unternehmen, nicht der Anbieter.
In welcher Sprache muss die Dokumentation erstellt werden? +
Nach Art. 11 Abs. 3 in der Sprache des jeweiligen Mitgliedstaats der Marktüberwachungsbehörde — für Deutschland also auf Deutsch. Englische Quelldokumente des Anbieters sind zusätzlich zulässig, ersetzen aber nicht die deutsche Fassung.
Wie oft muss die Dokumentation aktualisiert werden? +
Laufend bei relevanten Änderungen (Modell-Update, neue Datenquellen, geänderter Einsatzzweck) und spätestens jährlich durch Vollprüfung. Wir empfehlen quartalsweise Kurzprüfungen ergänzt durch einen jährlichen formalen Review.
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