Leistung

KI-Anbieter-Compliance

Wer ein KI-System entwickelt oder unter eigenem Namen auf den Markt bringt, ist Anbieter im Sinne des EU AI Act — mit einem deutlich strengeren Pflichtenkatalog als Betreiber: Qualitätsmanagement, technische Dokumentation nach Anhang IV, Konformitätsbewertung, Registrierung und CE-Kennzeichnung bei Hochrisiko-Systemen. DATUREX begleitet Softwarehäuser, Start-ups und Eigenentwickler von der Rollenklärung bis zum konformen Marktzugang — pragmatisch, dokumentiert und prüfungsfest.

Stand: August 2026 · EU AI Act seit 2. August 2026 voll anwendbar — Art. 4 (KI-Kompetenz) bereits seit Februar 2025

Anbieter ist man schneller, als viele denken

Der EU AI Act unterscheidet strikt zwischen Betreibern, die fremde KI-Systeme nutzen, und Anbietern, die KI entwickeln oder unter eigenem Namen auf den Markt bringen. Der Anbieter-Katalog ist der deutlich anspruchsvollere: Qualitätsmanagement nach Art. 17, technische Dokumentation nach Anhang IV, Konformitätsbewertung nach Art. 43, Registrierung und CE-Kennzeichnung — dazu die Pflicht, den eigenen Kunden eine Betriebsanleitung zu liefern, mit der diese ihre Betreiberpflichten erfüllen können.

Entscheidend: Anbieter wird man nicht nur durch Neuentwicklung. Nach Art. 25 rutscht auch in die Anbieterrolle, wer ein bestehendes Hochrisiko-System unter eigenem Namen oder eigener Marke anbietet (White-Labeling), es wesentlich verändert oder die Zweckbestimmung eines KI-Systems so ändert, dass es zum Hochrisiko-System wird. Auch Fine-Tuning-Konstellationen und eigene GPAI-Modelle lösen Anbieterpflichten aus. Der erste Schritt ist deshalb immer eine saubere Rollen- und Risikoanalyse — sie entscheidet, welcher Pflichtenumfang überhaupt gilt.

Für wen diese Leistung gedacht ist

Softwarehäuser und Agenturen, die KI-Funktionen in Kundenprojekte oder eigene Produkte einbauen. Start-ups, die ein KI-Produkt auf den Markt bringen. Mittelständler, die intern entwickelte KI-Lösungen produktiv setzen oder an Partner weitergeben. Und Unternehmen, die durch White-Labeling oder Zweckänderung ungewollt in die Anbieterrolle geraten sind. Die Standardpakete unseres externen KI-Beauftragten decken die Betreiberrolle ab — die Anbieter-Begleitung kalkulieren wir individuell, weil Produkt, Risikoklasse und Dokumentationsstand den Aufwand bestimmen.

Was beinhaltet KI-Anbieter-Compliance?

  • Rollenanalyse: Anbieter, Betreiber oder beides? (inkl. Art.-25-Prüfung bei White-Labeling und Zweckänderung)
  • Risikoklassifizierung des Produkts nach Art. 6 und Anhang III
  • Technische Dokumentation nach Anhang IV — aufgebaut und gepflegt
  • Qualitätsmanagementsystem nach Art. 17 in schlanker, mittelstandstauglicher Form
  • Begleitung der Konformitätsbewertung nach Art. 43 bis zur CE-Kennzeichnung und EU-Registrierung
  • GPAI-Pflichten für Modell-Anbieter und Fine-Tuning-Konstellationen

Ihre Vorteile

Marktzugang ohne Verzögerung: Compliance-Anforderungen werden parallel zur Produktentwicklung aufgebaut statt nachträglich
Erfahrung aus beiden Rollen: Wir betreuen Betreiber UND Anbieter — und kennen die Erwartungen von Kunden-Audits
Ein Ansprechpartner für AI Act, DSGVO und Informationssicherheit — keine Reibungsverluste zwischen drei Beratern
Individuelles Festpreis-Angebot nach kostenloser Erstanalyse statt Beratungstage ohne Ende

Rechtliche Grundlage (EU AI Act)

Art. 16 EU AI Act
Pflichten der Anbieter von Hochrisiko-KI

Der Grundkatalog: Konformität sicherstellen, QMS betreiben, Dokumentation führen, Protokolle aufbewahren, Korrekturmaßnahmen und Kennzeichnung.

Art. 17 EU AI Act
Qualitätsmanagementsystem

Anbieter von Hochrisiko-KI brauchen ein dokumentiertes QMS — von der Regulatorik-Strategie über Datenmanagement bis zum Post-Market-Monitoring.

Art. 25 EU AI Act
Rollenwechsel entlang der Wertschöpfungskette

Wer ein Hochrisiko-System unter eigenem Namen anbietet, wesentlich verändert oder die Zweckbestimmung ändert, wird selbst zum Anbieter.

Art. 43 + Anhang IV
Konformitätsbewertung und technische Dokumentation

Vor dem Inverkehrbringen: Bewertungsverfahren durchlaufen, technische Dokumentation nach Anhang IV erstellen, CE-Kennzeichnung anbringen.

Art. 53 EU AI Act
Pflichten für GPAI-Modell-Anbieter

Anbieter von Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck: technische Dokumentation, Copyright-Policy, Trainingsdaten-Zusammenfassung.

Häufige Fehler, die wir vermeiden

  • Fine-Tuning oder White-Labeling unterschätzt: Wer ein fremdes Modell anpasst und unter eigenem Namen anbietet, trägt Anbieterpflichten — nicht der ursprüngliche Hersteller allein.
  • Technische Dokumentation erst nach Fertigstellung begonnen — Anhang IV verlangt Inhalte, die während der Entwicklung entstehen müssen (Trainingsdaten, Designentscheidungen, Testverfahren).
  • Die eigene Kundschaft vergessen: Anbieter müssen Betreibern eine nutzbare Betriebsanleitung liefern — sie ist Voraussetzung dafür, dass Kunden ihre Art.-26-Pflichten erfüllen können.
  • GPAI-Pflichten ignoriert, weil „wir bauen ja nur eine Anwendung" — sobald ein eigenes oder feingetuntes Modell bereitgestellt wird, greifen zusätzliche Pflichten.

Häufig gestellte Fragen

Woran erkenne ich, ob wir Anbieter oder Betreiber sind? +
Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt (Art. 3 Nr. 3). Betreiber ist, wer ein fremdes System in eigener Verantwortung nutzt. Viele Unternehmen sind beides: Betreiber für eingekaufte Tools, Anbieter für das eigene Produkt. Kritisch wird es bei Art. 25 — White-Labeling, wesentliche Änderungen oder eine geänderte Zweckbestimmung machen aus dem Betreiber einen Anbieter, oft ungewollt.
Gilt der volle Anbieter-Katalog für jedes KI-Produkt? +
Nein. Der volle Katalog (QMS, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, Registrierung) gilt für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III bzw. Anhang I. Produkte mit begrenztem Risiko brauchen vor allem Transparenz (etwa Chatbot-Offenlegung und Kennzeichnung generierter Inhalte), Minimal-Risiko-Produkte im Wesentlichen nur KI-Kompetenz im Team. Deshalb steht am Anfang immer die Risikoklassifizierung — sie entscheidet über Aufwand und Zeitplan.
Was kostet die Anbieter-Begleitung? +
Anbieterpflichten hängen stark von Produkt, Risikoklasse und Reifegrad der bestehenden Dokumentation ab — deshalb arbeiten wir hier nicht mit Pauschalpaketen, sondern erstellen nach einer kostenlosen Erstanalyse ein individuelles Festpreis-Angebot. Einzelleistungen rechnen wir mit 150 € pro Stunde bzw. 1.200 € Tagessatz ab.
Wie lange dauert der Weg bis zur Konformität? +
Für ein Hochrisiko-System mit interner Kontrolle (Anhang VI) sind je nach Dokumentationsstand typischerweise drei bis neun Monate realistisch — parallel zur Entwicklung deutlich weniger als nachträglich. Nicht-Hochrisiko-Produkte sind meist in wenigen Wochen sauber aufgestellt. Den kritischen Pfad bestimmt fast immer die technische Dokumentation nach Anhang IV.
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