Anhang III der EU-KI-Verordnung (EU AI Act) ist der wichtigste Anhang für die Praxis: Er listet die acht Bereiche, in denen KI-Systeme grundsätzlich als Hochrisiko-KI klassifiziert werden. Dabei sind zwei Rollen zu trennen: Den Anbieter treffen die Anforderungen nach Art. 9–17 (Risikomanagement, technische Dokumentation, Genauigkeit, Cybersicherheit), den Betreiber die Pflichten nach Art. 26 (u. a. menschliche Aufsicht, Monitoring, bestimmungsgemäßer Einsatz).
Dieser Ratgeber erklärt die acht Bereiche praxisnah, mit konkreten Beispielen aus deutschen Unternehmen, und zeigt, wie Sie erkennen, ob Ihr KI-Einsatz unter Anhang III fällt.
Ab wann gelten die Anhang-III-Pflichten? Die Hochrisiko-Anforderungen für Anhang-III-Systeme greifen ab dem 2. August 2026. Für Hochrisiko-KI als Sicherheitskomponente bereits regulierter Produkte (Anhang I) gilt eine längere Frist bis 2. August 2027. Das Verbot bestimmter Praktiken (Art. 5) und die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) gelten bereits seit dem 2. Februar 2025.
Warum Anhang III entscheidend ist
Der EU AI Act unterscheidet vier Risikostufen für KI-Systeme: verbotene Praktiken (Art. 5), Hochrisiko-KI (Art. 6 + Anhang III), KI mit begrenztem Risiko (Art. 50) und KI mit minimalem Risiko. Die Compliance-Anforderungen unterscheiden sich extrem: Während Minimal-Risiko-KI praktisch keine zusätzliche Dokumentation erfordert, bedeutet Hochrisiko-KI einen erheblichen Aufwand — Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, Anhang-IV-Dokumentation, laufendes Monitoring.
Ein Fehler in der Risikoklassifizierung ist teuer: Wird Hochrisiko fälschlich als „begrenztes Risiko” eingestuft, drohen Bußgelder und massive Nachdokumentationsaufwände bei einer Prüfung. Wird begrenztes Risiko vorschnell als Hochrisiko behandelt, verursacht das unnötige Bürokratie. Anhang III korrekt anwenden zu können, ist daher eine Kernkompetenz für jeden KI-Beauftragten.
Die 8 Hochrisiko-Bereiche nach Anhang III
Bereich 1: Biometrische Identifikation und Kategorisierung
Umfasst KI-Systeme für Fernidentifikation (z.B. Gesichtserkennung an Bahnhöfen), biometrische Kategorisierung (Einteilung nach sensiblen Merkmalen wie Ethnie, Religion, sexueller Orientierung) und Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen.
Praxisbeispiele aus deutschen Unternehmen:
- Fingerprint-Zeitwirtschaft mit KI-Auswertung (wenn biometrisch)
- KI-gestützte Videoüberwachung mit Gesichtserkennung in Filialen
- Voice-Authentifizierung in Banking-Apps
Wichtig: Viele einfache biometrische Systeme (Handy-Fingerprint zur Entsperrung) fallen NICHT unter Anhang III, weil sie lokal ohne Netzwerk arbeiten. Die Abgrenzung ist im Einzelfall zu prüfen.
Bereich 2: Kritische Infrastruktur
KI-Systeme zur Steuerung oder Verwaltung kritischer Infrastrukturen wie Straßenverkehr, Wasser-, Gas-, Wärme- und Stromversorgung.
Praxisbeispiele:
- KI-basierte Verkehrssteuerung (Ampelsysteme, Autobahn-Management)
- Smart-Grid-KI in Energieversorgung
- KI zur Leckerkennung in Wasserleitungsnetzen
- Prädiktive Instandhaltung in Kraftwerken
Nicht erfasst: interne Maintenance-KI in normalen Industriebetrieben ohne Systemrelevanz.
Bereich 3: Bildung und Berufsausbildung
KI für den Zugang zu oder die Zuweisung zu Bildungseinrichtungen, die Bewertung von Lernergebnissen und die Überwachung von Prüfungsverhalten.
Praxisbeispiele:
- KI-gestützte Studienplatz-Vergabe an Universitäten
- Automatisierte Essay-Bewertung
- KI in Proctoring-Software (Fernklausur-Überwachung)
- KI-basiertes Placement-Testing für Sprachkurse
Besonders brisant: Schon die Vorauswahl für Schulungsteilnahme durch HR-KI fällt unter diesen Bereich, wenn es um berufliche Weiterbildung geht.
Bereich 4: Beschäftigung und Personalwesen
Der für HR-Abteilungen wichtigste Bereich. Umfasst KI für Einstellung und Auswahl (Lebenslauf-Parsing, Ranking, Matching), Entscheidungen über Beförderungen oder Kündigungen, Aufgabenzuteilung und Leistungsmonitoring.
Praxisbeispiele:
- KI-gestütztes Bewerbermanagement (Ranking, Screening)
- Automatisierte Interviewauswertung
- KI zur Schichtplanung mit Leistungsdaten
- Mitarbeiter-Productivity-KI mit automatischen Scorings
Achtung: Dieser Bereich überschneidet sich massiv mit DSGVO Art. 22 (automatisierte Entscheidungen) und BetrVG §87 (Mitbestimmung). Hier ist immer die Kombination von DSB, KI-Beauftragtem und Betriebsrat gefragt — siehe auch unseren Ratgeber zu KI-Compliance im Personalwesen.
Bereich 5: Zugang zu wesentlichen privaten und öffentlichen Diensten
Umfasst KI zur Kreditwürdigkeitsbewertung (Scoring), Risikobewertung und Preisgestaltung bei Lebens- und Krankenversicherungen sowie Triage bei Notrufen.
Praxisbeispiele:
- KI-Scoring für Konsumentenkredite (Schufa, Creditreform)
- Versicherungs-Underwriting mit KI
- KI-basierte Bewertung bei Sozialleistungsanträgen
- Notruf-Dispatching-KI bei Rettungsdiensten
Ausnahme: Betrugserkennung in Banken ist NICHT Hochrisiko unter Anhang III (sie fällt unter die generelle Sicherheits-Ausnahme).
Bereich 6: Strafverfolgung
KI für Risiko- oder Gefährlichkeitsprognosen bei Personen, Profiling im strafrechtlichen Kontext, Beweismittelauswertung und Tatverdacht-Priorisierung.
Praxisbeispiele:
- Predictive Policing
- KI zur Bewertung der Glaubwürdigkeit von Zeugen
- Videoanalyse-KI für Polizeiermittlungen
- KI bei Strafmaß-Empfehlungen
Für private Unternehmen selten relevant — außer sie liefern KI an Strafverfolgungsbehörden oder sind im Bereich Privatermittlung/Detektivbüros tätig.
Bereich 7: Migration, Asyl und Grenzkontrolle
KI für Polygraphen und ähnliche Risikoeinschätzungen, Prüfung von Asylanträgen, Visa und Aufenthaltstiteln, Grenzüberwachung und Erkennung gefälschter Dokumente.
Praxisbeispiele:
- KI-gestützte Visa-Vorauswahl bei Botschaften
- Biometrische Grenzkontrolle mit KI (z.B. SmartBorder)
- KI zur Bewertung der Asylberechtigung
Betrifft fast ausschließlich staatliche Stellen, nicht Privatunternehmen.
Bereich 8: Justizverwaltung und demokratische Prozesse
KI für Rechtsrecherche und -auslegung im Kontext konkreter Urteilsvorbereitung, Wahlbeeinflussungs-Systeme und Generative KI zur Urteilserstellung.
Praxisbeispiele:
- KI-gestützte Urteilsvorschläge in Gerichten
- KI zur automatisierten Bescheidsprüfung in Behörden
- KI-Tools für Wahlwerbung mit personalisierten Botschaften (sensibel!)
Für Kanzleien und private Rechtsdienstleister relevant, wenn ihre KI die Urteilsfindung beeinflusst.
Wie prüfe ich, ob mein System unter Anhang III fällt?
Die Prüfung erfolgt in drei Schritten:
Schritt 1: Gehört der Einsatzbereich zu den 8 Anhang-III-Bereichen? Die meisten mittelständischen Unternehmen haben Berührung mit Bereich 4 (HR/Personalwesen) und Bereich 5 (Finanzbereich: Scoring, Versicherung). Industrie-Unternehmen oft mit Bereich 2 (kritische Infrastruktur bei Netzbetreibern).
Schritt 2: Erfüllt das konkrete System die Anwendungsfall-Beschreibung? Anhang III enthält detaillierte Beschreibungen — nicht jede HR-KI ist Hochrisiko. Ein einfaches KI-Sprach-Übersetzungs-Tool für Bewerbungsgespräche fällt oft nicht drunter, ein automatisierter Bewerber-Rankings-Algorithmus schon.
Schritt 3: Greift eine Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3? Der EU AI Act kennt eine Ausnahmeregelung: Ein System, das zwar in einem Anhang-III-Bereich eingesetzt wird, aber rein als Hilfsmittel ohne wesentliche Einflussnahme auf die Entscheidung dient, ist nicht Hochrisiko. Beispiel: Eine KI, die nur Bewerbungen nach Eingangsdatum sortiert, ist nicht Hochrisiko. Eine KI, die Bewerber nach Score rankt, dagegen schon.
Die Bewertung dieser Ausnahme ist heikel und sollte immer dokumentiert werden. Bei DATUREX nutzen wir dafür ein standardisiertes Entscheidungsprotokoll, das im KI-Register abgelegt wird — so ist die Einstufung bei späteren Audits nachvollziehbar.
Konsequenzen einer Hochrisiko-Einstufung
Wenn Ihr System unter Anhang III fällt, kommen folgende Pflichten auf Sie zu:
- Risikomanagementsystem (Art. 9) über den gesamten Lebenszyklus
- Daten-Governance (Art. 10) mit dokumentierten Trainings- und Testdaten
- Technische Dokumentation nach Anhang IV (oft 50–100 Seiten)
- Protokollierung aller wesentlichen Ereignisse (Art. 12)
- Transparenz gegenüber Betreibern (Art. 13)
- Menschliche Aufsicht (Art. 14) — klar definierte Eingriffsmöglichkeiten
- Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit (Art. 15)
- Qualitätsmanagementsystem beim Betreiber (Art. 17)
- Konformitätsbewertungsverfahren vor Inverkehrbringung (Art. 43)
- CE-Kennzeichnung (Art. 48)
- Registrierung in EU-Datenbank (Art. 49)
- Meldung schwerwiegender Vorfälle (Art. 73)
- Grundrechts-Folgenabschätzung nach Art. 27 (bei öffentlichen Stellen und kritischen Diensten)
Das klingt viel — ist es auch. Für die meisten Mittelständler, die Hochrisiko-KI einsetzen, bedeutet das eine mehrwöchige initiale Projektphase plus eine dauerhafte monatliche Pflege. Ohne externe Unterstützung ist das intern oft nicht leistbar.
Die drei häufigsten Fehleinschätzungen
Aus unserer Mandatspraxis sehen wir drei Fehleinschätzungen besonders oft:
Fehleinschätzung 1: „Wir nutzen nur ChatGPT, das ist doch kein Hochrisiko.” Falsch, wenn ChatGPT für Entscheidungen in Anhang-III-Bereichen eingesetzt wird — z.B. für Bewerber-Screening. Dann unterliegen Sie als Betreiber den vollen Betreiberpflichten nach Art. 26 (menschliche Aufsicht, Monitoring, ggf. Folgenabschätzung). Wer das System zusätzlich wesentlich verändert oder unter eigenem Namen einsetzt, kann nach Art. 25 in die Anbieterrolle mit Anhang-IV-Pflichten rücken.
Fehleinschätzung 2: „Das ist doch nur ein Tool für Mitarbeiter, nicht für Kunden.” Auch interne KI fällt unter Anhang III, wenn sie einen der acht Bereiche betrifft. Beispiel: Eine interne KI zur Leistungsbewertung von Mitarbeitern ist Hochrisiko — unabhängig davon, dass sie „nur intern” eingesetzt wird.
Fehleinschätzung 3: „Der Anbieter hat uns CE-zertifiziert geliefert, wir sind raus.” Die CE-Zertifizierung entlastet den Anbieter, nicht den Betreiber. Als Betreiber haben Sie weiterhin Pflichten nach Art. 26 (u.a. menschliche Aufsicht, Monitoring, Dokumentation des konkreten Einsatzkontextes).
Wie DATUREX unterstützt
Die Einstufung von KI-Systemen nach Anhang III ist ein Kernteil unserer Leistung KI-Risikobewertung. In der Praxis läuft das so:
- Gemeinsame Erfassung aller KI-Systeme in Ihrem Unternehmen (Teil der KI-Inventarisierung)
- Einzelbewertung je System entlang der Anhang-III-Kriterien plus Art.-6-Ausnahme
- Dokumentiertes Risikourteil für jedes System — Behördenanfragen-tauglich
- Handlungsplan für Hochrisiko-Systeme mit Priorisierung nach Fälligkeitsterminen
- Laufende Pflege im Rahmen der externen KI-Beauftragten-Funktion
Unsicher, ob Ihr System unter Anhang III fällt? In einem kostenlosen 15-Minuten-Erstgespräch klären wir gemeinsam die offensichtlichen Fälle — die komplexen Einzelfälle bearbeiten wir in einem strukturierten Projekt.
Stand: April 2026, basierend auf Verordnung (EU) 2024/1689 und den bis dato veröffentlichten Leitlinien der EU-Kommission. Änderungen im Anhang III durch delegierte Rechtsakte der Kommission sind möglich und werden in diesem Ratgeber laufend nachgezogen.
- Anhang III
- Hochrisiko-KI
- Risikoklassifizierung
- EU AI Act
- Compliance