Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den Entwurf einer AI Audit and Assurance Assessment Architecture — kurz A5 — als Community Draft veröffentlicht. Dahinter steckt nichts weniger als der Grundstein für eine modulare, erweiterbare Prüfarchitektur für KI-Systeme: Kriterien und Methodik, mit denen sich die Vertrauenswürdigkeit von KI systematisch, standardisiert und nachvollziehbar bewerten lässt. Kommentiert werden kann der Entwurf noch bis zum 31. August 2026.
Warum uns das eine eigene Einordnung wert ist: Wenn das BSI einen Prüfkatalog baut, wird daraus erfahrungsgemäß der faktische Maßstab — auch dort, wo er formal freiwillig bleibt.
Was A5 ist — und in welche Lücke es stößt
Der EU AI Act verlangt von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen eine ganze Reihe von Nachweisen: Risikomanagement, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht, Robustheit und Cybersicherheit. Wie man die technische Vertrauenswürdigkeit eines KI-Systems konkret prüft und belegt, lässt die Verordnung aber weitgehend offen — harmonisierte Normen entstehen erst nach und nach.
Genau in diese Lücke zielt A5: eine Prüfarchitektur, die den Nachweis technischer Vertrauenswürdigkeit standardisiert transportierbar macht — gedacht für den Kontext regulatorischer Anforderungen wie EU AI Act und Cyber Resilience Act sowie angrenzender Standards. Der modulare Aufbau ist dabei die eigentliche Nachricht: Die Architektur soll erweiterbar sein, statt für jede KI-Gattung und jede Norm ein neues Prüfregime zu erfinden.
Adressiert werden ausdrücklich alle Akteure der KI-Wertschöpfungskette — vom Anbieter über den Betreiber bis zu den Personen, die mit Entwicklung, Betrieb und Aufsicht betraut sind.
Warum das BSI-Muster ernst zu nehmen ist: der C5-Präzedenzfall
Wer wissen will, wie sich A5 entwickeln dürfte, muss nur auf den BSI C5 im Cloud-Bereich schauen: Auch der begann als Kriterienkatalog ohne Gesetzesrang — und ist heute in der Praxis Eintrittskarte für Behörden-Aufträge, Gesundheitswesen und viele Konzern-Lieferketten. Testate nach solchen Katalogen werden von Einkaufsabteilungen schneller zur Anforderung, als Regulierungstexte es je vorschreiben.
Für KI ist dasselbe Muster absehbar: Ein Betreiber, der einem Kunden oder einer Aufsicht die Vertrauenswürdigkeit seines KI-Einsatzes belegen muss, wird künftig gefragt werden, ob die Prüfung „nach A5” erfolgt ist. Wer die Kriterien dann zum ersten Mal liest, ist spät dran.
Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten
- Betroffenheit klären: Welche KI-Systeme sind im Einsatz, welche davon sind nach EU AI Act Hochrisiko? Ohne KI-Inventar läuft jede Prüfvorbereitung ins Leere.
- Dokumentation A5-tauglich denken: Risikobewertung, Testverfahren, Betriebs- und Überwachungsnachweise so führen, dass ein externer Prüfer sie nachvollziehen kann — das deckt sich fast vollständig mit den Dokumentationspflichten des AI Act, es ist also keine Doppelarbeit.
- Den Draft sichten: Die Kommentierungsphase ist am 31. August 2026 abgelaufen. Der Community Draft bleibt trotzdem die beste Vorschau darauf, nach welchen Kriterien KI-Systeme künftig geprüft werden. Wer KI anbietet oder in kritischen Prozessen betreibt, sollte seine Dokumentation schon jetzt daran ausrichten.
- Lieferanten einbeziehen: Betreiber fremder KI-Systeme sollten ihre Anbieter fragen, ob und wie diese sich auf A5-artige Prüfungen vorbereiten — dieselbe Logik wie bei der Konformitätsbewertung nach Art. 43.
Unsere Einordnung
A5 ist ein Entwurf — aber genau der richtige Zeitpunkt, um die eigene KI-Compliance daran zu spiegeln. Die gute Nachricht für alle, die ihre AI-Act-Hausaufgaben machen: Inventar, Risikobewertung und Dokumentation zahlen direkt auf die künftige Prüffähigkeit ein. Wer dagegen noch keine Struktur hat, bekommt mit A5 einen Vorgeschmack darauf, was Prüfer künftig sehen wollen.
Als externer KI-Beauftragter beobachten wir die Auswertung der Kommentierungsphase und arbeiten die finale Fassung in unsere Prüf- und Dokumentationspraxis ein — unsere Mandanten müssen dafür nichts tun, außer weiterzulesen.
Häufige Fragen
Was ist die BSI A5 (AI Audit and Assurance Assessment Architecture)?
A5 ist eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entworfene modulare und erweiterbare Prüfarchitektur für KI-Systeme. Sie liefert Kriterien und Methodik, um die technische Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen systematisch und standardisiert zu bewerten und nachvollziehbar nachzuweisen. Aktuell liegt A5 als Community Draft zur öffentlichen Kommentierung vor.
Ist die BSI A5 verpflichtend?
Nein — A5 ist derzeit ein Entwurf (Community Draft) und kein verbindlicher Standard. Die Architektur ist aber im Kontext verbindlicher Regulierung wie EU AI Act und Cyber Resilience Act entworfen. Erfahrungsgemäß werden solche BSI-Kataloge schnell zum faktischen Maßstab in Audits, Ausschreibungen und Lieferantenprüfungen — ähnlich wie der BSI C5 im Cloud-Bereich.
Wen betrifft die A5-Prüfarchitektur?
A5 richtet sich ausdrücklich an alle Akteure entlang der KI-Wertschöpfungskette: Anbieter von KI-Systemen, Betreiber, sowie die mit Entwicklung, Betrieb und Aufsicht betrauten Personen. Auch mittelständische Unternehmen, die fremde KI-Systeme einsetzen, sollten die Kriterien kennen — spätestens wenn Kunden oder Prüfer Nachweise zur Vertrauenswürdigkeit verlangen.
Bis wann konnte man den A5-Entwurf kommentieren?
Die Kommentierungsphase lief bis zum 31. August 2026; Anmerkungen wurden über einen Kommentierungsbogen per E-Mail an das BSI (aisecurity@bsi.bund.de) eingereicht. Der Community Draft ist weiterhin über die BSI-Pressemitteilung abrufbar.
- BSI
- A5
- Vertrauenswürdige KI
- KI-Audit
- Prüfkatalog
- EU AI Act