KI-Beauftragter vs.
Datenschutzbeauftragter
Zwei Compliance-Rollen, zwei Rechtsgrundlagen, erhebliche Schnittmengen. Wann ist welche Rolle Pflicht, wie grenzen sie sich ab und kann eine Person beide übernehmen?
Datenschutzbeauftragter (DSB) und KI-Beauftragter sind zwei unterschiedliche Rollen mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen (DSGVO vs. EU AI Act), unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkten und eigenen Pflichten. Schnittmengen gibt es vor allem, wenn KI-Systeme personenbezogene Daten verarbeiten. Die Rollen können in einer Person vereint werden, wenn die Qualifikation beides abdeckt — in der Praxis ist eine klare fachliche Trennung der Regelfall.
Warum die Abgrenzung wichtig ist
Seit der DSGVO 2018 ist der externe Datenschutzbeauftragte bei vielen mittelständischen Unternehmen eine etablierte Funktion. Mit dem EU AI Act kommt ab 2025/2026 eine neue Compliance-Rolle hinzu. Die Versuchung ist groß, die KI-Compliance einfach „dem DSB mitzugeben". Das funktioniert in manchen Konstellationen — in vielen aber nicht, weil EU AI Act fachlich anders gelagert ist als DSGVO. Wer die Abgrenzung nicht versteht, produziert Compliance-Lücken, die im Audit auffallen.
Dieser Vergleich zeigt zehn Dimensionen im direkten Gegenüber — von der Rechtsgrundlage über die zentralen Aufgaben bis zu Bußgeldern. Danach folgt eine ehrliche Bewertung, wann eine Personalunion sinnvoll ist und wann nicht.
DSB vs. KI-Beauftragter im Detail
| Dimension | Datenschutzbeauftragter (DSB) | KI-Beauftragter |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | DSGVO Art. 37–39, BDSG §38 | EU AI Act (Verordnung 2024/1689) Art. 4, 9, 17, 26 |
| Gesetzlich vorgeschrieben | Ja, wenn Art. 37 DSGVO greift (>20 AN mit automatisierter Verarbeitung, Kerntätigkeit etc.) | Rolle nicht explizit, aber organisatorische Pflicht zur Umsetzung des AI Act |
| Primäres Schutzgut | Personenbezogene Daten, Betroffenenrechte | KI-Risiken: Sicherheit, Grundrechte, Transparenz, Dokumentation |
| Zentrale Aufgaben | Verarbeitungsverzeichnis, DSFA, Auskunftsrechte, Meldung von Datenpannen | KI-Register, Risikoklassifizierung, technische Dokumentation, Art. 4 Schulungen, Monitoring |
| Folgenabschätzung | DSFA nach Art. 35 DSGVO (für Hochrisiko-Verarbeitung personenbezogener Daten) | KI-Folgenabschätzung nach Art. 27 AI Act (für Hochrisiko-KI-Systeme) |
| Zentrales Register | Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO | KI-Register nach Anhang IV AI Act (für Hochrisiko-Systeme vorgeschrieben) |
| Schulungspflicht | Faktisch Pflicht, nicht explizit gesetzlich | Explizite Pflicht nach Art. 4 AI Act (seit 2.2.2025) |
| Aufsichtsbehörde | Landesdatenschutzbeauftragte (in Deutschland 17 zuständige Behörden) | Marktüberwachungsbehörden (in Deutschland im Aufbau; die Bundesnetzagentur koordiniert die nationale Umsetzung) |
| Bußgelder | Bis 20 Mio. € oder 4 % Jahresumsatz | Bis 35 Mio. € oder 7 % Jahresumsatz (für verbotene Praktiken); bis 15 Mio. € oder 3 % (sonstige Verstöße) |
| Extern möglich? | Ja, etabliert seit Jahren | Ja, analog zum externen DSB |
Drei Kombinationsmodelle — und wann sie funktionieren
Modell 1: Eine Person, beide Rollen
Funktioniert bei kleineren Unternehmen (bis 50 Mitarbeiter) mit überschaubarer KI-Landschaft, wenn die Person nachweisbar in beiden Disziplinen qualifiziert ist. Die Einsparung ist erheblich (ein Ansprechpartner, ein Vertrag, koordinierte Prozesse). Der Nachteil: bei Hochrisiko-KI reicht die Zeit oft nicht für beide Themenfelder gleichzeitig.
Modell 2: Zwei Personen aus demselben Team (empfohlen für Mittelstand)
Das gängige Modell bei DATUREX-Mandaten: Ein DSB und ein KI-Beauftragter aus unserem Team, jeweils spezialisiert, aber in enger Abstimmung. Vorteile: fachliche Tiefe in beiden Gebieten, gemeinsame Prozesse für Schnittmengen (z.B. Folgenabschätzungen), koordinierte Mandantenkommunikation. Preis: typischerweise 400–700 € pro Monat kombiniert — gegenüber zwei getrennten Vollzeitstellen über 95 % Ersparnis.
Modell 3: Zwei separate Anbieter
Bei manchen Konzernen gewünscht, wenn der bestehende externe DSB bereits fest etabliert ist und die KI-Compliance zusätzlich aufgebaut wird. Funktioniert, erfordert aber klare Abgrenzung und gemeinsame Prozesse bei Schnittmengen-Themen wie Bewerberscreening-KI oder Scoring-Systemen. Typische Doppelkosten gegenüber Modell 2 sind 20–40 %.
Die wichtigsten Schnittmengen
An vier Stellen überlappen DSGVO und EU AI Act so stark, dass eine koordinierte Bearbeitung durch DSB und KI-Beauftragten zwingend ist:
- Bewerberscreening-KI: Art. 22 DSGVO (automatisierte Entscheidung) plus Anhang III Nr. 4 AI Act (Hochrisiko: Beschäftigung). Beide Beauftragten müssen gemeinsam die Folgenabschätzung tragen.
- Kredit-Scoring: Art. 22 DSGVO plus Anhang III Nr. 5 AI Act (Hochrisiko: Kreditwürdigkeitsbewertung). Doppelte Pflicht zu Transparenz, Widerspruch und Dokumentation.
- Generative KI mit Kundendaten: DSGVO (Auftragsverarbeitung, Drittland-Transfer) plus AI Act (Art. 50 Transparenzpflicht). Gemeinsamer Auftragsverarbeitungsvertrag plus technische Dokumentation erforderlich.
- Mitarbeiter-Monitoring-KI: DSGVO plus Anhang III Nr. 4 AI Act plus BetrVG §87 (Mitbestimmung). Hier sitzt am Tisch oft auch der Betriebsrat.
Wer diese Schnittmengen ignoriert und nur eine der beiden Rollen bearbeitet, produziert unweigerlich Compliance-Lücken. Die Abstimmung zwischen DSB und KI-Beauftragtem sollte daher nicht informell stattfinden, sondern in einem strukturierten Prozess (z.B. quartalsweise Schnittstellen-Review).
Fragen zur Rollen-Abgrenzung
Was ist der Unterschied zwischen Datenschutzbeauftragtem und KI-Beauftragtem? +
Kann eine Person beide Rollen gleichzeitig übernehmen? +
Ist der KI-Beauftragte gesetzlich vorgeschrieben? +
Welche Schnittmengen gibt es zwischen DSGVO und EU AI Act? +
Wer haftet bei KI-Fehlern — DSB oder KI-Beauftragter? +
Reicht unser bestehender DSB für den EU AI Act aus? +
Was kostet eine DSB-Rolle im Vergleich zur KI-Beauftragten-Rolle? +
Wann sollten wir zuerst den DSB, wann zuerst den KI-Beauftragten benennen? +
DSB und KI-Beauftragter kombiniert
DATUREX übernimmt beide Rollen parallel — mit zwei spezialisierten Fachpersonen aus einem Team. Transparente Kombinationspakete, ein Vertrag, koordinierte Prozesse.