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KI-Beauftragter für
Ihre Branche

Der EU AI Act trifft jede Branche anders — mit branchenspezifischen Risikoeinstufungen, unterschiedlichen Hochrisiko-Anwendungsfällen und individuellen Compliance-Anforderungen.

Warum branchenspezifisch?

Jede Branche hat eigene KI-Risiken

Der EU AI Act ist ein horizontales Regelwerk — er gilt für alle Branchen gleich. Die tatsächlichen KI-Risiken und regulatorischen Überschneidungen sind aber extrem unterschiedlich. In der Automobilindustrie überlagern sich AI Act, TISAX und ISO 26262. Im Gesundheitswesen kollidieren AI Act und MDR bei KI-gestützter Diagnostik. Im Finanzwesen treffen BaFin-Anforderungen, DORA und AI Act auf algorithmisches Credit Scoring.

Für Behörden gelten besonders strenge Transparenz- und Grundrechtspflichten bei automatisierten Entscheidungen. In der Industrie sind Predictive Maintenance und KI-Qualitätskontrolle oft nur am Rand vom AI Act betroffen — dafür greifen Maschinenverordnung und Produkthaftung. Im Handel rücken Personalisierungs-KI und dynamische Preisgestaltung ins Zentrum, im Personalwesen ist KI im Bewerbermanagement direkt als Hochrisiko klassifiziert.

Auch Bildungseinrichtungen stehen im Hochrisiko-Fokus, sobald KI in Bewertung oder Zulassung eingreift. Und selbst Vereine und NPOs treffen als Betreiber von KI-Tools die vollen Pflichten — ohne eigene Rechtsabteilung.

Als externer KI-Beauftragter bringen wir die branchentypischen Regulierungs-Schnittmengen mit — und wenden sie auf Ihre konkrete KI-Landschaft an. Unten finden Sie den Einstieg für Ihre Branche; die Übersicht aller Leistungsbausteine gilt branchenübergreifend.

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